Dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist durch das Testament des verstorbenen Konsuls Oskar Karl Forster seit 1973 die Verwaltung und Verteilung der Hälfte des jährlichen Reinertrags des Erbes für die Förderung und Ausbildung begabter und mittelloser Schüler und Studierender an Gymnasien und Hochschulen übertragen. Die Leistungen werden als "Oskar-Karl-Forster-Stipendium" gewährt, mit der Abwicklung im Gymnasialbereich sind die Ministerialbeauftragten betraut.

Aus dem Fond können Schülerinnen und Schülern an Gymnasien einmalige Beihilfen

  • zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellt werden (z.B. Musikinstrumente), oder
  • zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden (z.B. auch Orchester- oder Chorwochen),

gewährt werden. Für andere Verwendungszwecke dürfen die Beihilfen im Hinblick auf die Ausbildungsförderung nach dem BAföG nicht geleistet werden. Insbesondere Computer und Tablets werden nicht mehr bezuschusst, da den Schulen hierfür das Sonderbugdet Leihgeräte (SoLe) zur Verfügung steht.

Die Möglichkeit, Beihilfen aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds beantragen zu können, ist den Schülerinnen und Schülern und den Elternbeiräten in geeigneter Form bekannt zu geben.

Die Förderanträge werden nach dem "Windhundverfahren" bearbeitet (d.h. in der Reihenfolge des Antragseingangsdatums).

Wir als Schule würden uns freuen, wenn wir Sie durch die aktuelle Ausschreibung unterstützen könnten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen gegebenenfalls direkt an die zuständige Ansprechpartnerin für Begabtenförderung.