Auslandsaufenthalte
Im Rahmen des Internationalen Schüleraustauschs können Schülerinnen und Schüler für einen kürzeren oder auch längeren Zeitraum an einer Gastschule im Ausland zur Schule gehen.
Internationaler Schüleraustausch
Der internationale Schüleraustausch dient der persönlichen Begegnung zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Länder, dem Kennenlernen anderer Kulturen und Gesellschaftsordnungen sowie der Förderung des interkulturellen Verständnisses.
Er umfasst sowohl Gruppenaustauschmaßnahmen, zum Beispiel Schulpartnerschaften, als auch Einzelaustauschmaßnahmen.
Gruppen- und Einzelaustausch
Der Individual- oder Einzelaustausch wird häufig ohne Beteiligung der Schule organisiert, zum Beispiel privat oder durch Austauschorganisationen.
Beurlaubung und Schullaufbahn
Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines Schüleraustauschs während des Schuljahres für ein bis zwei Wochen, mehrere Monate oder ein ganzes Schuljahr ins Ausland gehen möchten, können dafür beurlaubt werden.
Dazu muss während der Beurlaubung eine ausländische Schule, die der von der Schülerin oder dem Schüler besuchten Schulart entspricht, regelmäßig besucht werden.
Die Entscheidung sollte gut überlegt sein und mit den Erziehungsberechtigten, den Lehrkräften und der Schulleitung frühzeitig abgestimmt werden.
Mit Blick auf die Schullaufbahn müssen vor einer möglichen Beurlaubung beispielsweise Fragen zum Nachholen von Leistungsnachweisen und/oder den Vorrückungsmodalitäten geklärt werden.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Informationen im Elternportal
Im Elternportal des FGH finden Sie unter „Dokumente“ → „Allgemeine Dokumente“ → „Auslandsaufenthalt“ weitere Informationen zu Einzelaustauschmaßnahmen, die für die Beantragung eines Austauschs erforderlichen Dokumente sowie weitere Links, die Ihnen bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes helfen können.
Beratungslehrer StD Andreas Strehler








