Im Rahmen des 350jährigen Schuljubiläums im Jahre 2019 (→ Bildergalerie) wurde von StD Werner Seitz und Schülerinnen und Schülern seines Profilfachs 'Kunstgeschichte' eine Ausstellung zur 350jährigen Schulgeschichte ins Leben gerufen. Die Schüler haben die Auswahl der Objekte zu 'Die Ausstellung' getroffen und die Stationen arrangiert. Die Texte wurden dann 'gemeinsam' erstellt. Davon ausgehend verfasst Herr Seitz für den Jahresbericht des Frobenius-Gymnasiums eine Art Fortsetzungsroman. Im Jahresbericht des Schuljahres 2019/2020 wurden in diesem Zusammenhang die Jahre 1669 - 1817 sowie das Wiederauffinden der Gründungsurkunde behandelt. Parallel dazu wurde von den Schülerinnen und Schüler jeweils ein Katalog zu den einzelnen Epochen erstellt.
Die folgenden PDF-Dokumente sind auch als Download verfügbar, indem man auf das -Symbol klickt und dann "Speichern" auswählt.
A. Fortsetzungsroman - Teil I: Das Franziskanergymnasium (1669 - 1817)
Das Wiederauffinden der Gründungsurkunde |
Die Jahre von 1669 - 1871 in der Katalogübersicht
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B) Fortsetzungsroman - Teil II: Die Ratsschule (1530 - 1603)
Die Restaurierung der Schulfahne |
Die Jahre von 1530 - 1603 in der Katalogübersicht
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C) Fortsetzungsroman - Teil III: königlich bayerische lateinische Schule (1844 - 1854)
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Der Jahresbericht von 1854 |
Die Jahre von 1844 - 1854 in der Katalogübersicht
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D) Fortsetzungsroman - Teil IV: Stadtbrand und Bruderkrieg (1854 - 1871)
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Die Jahre von 1854 - 1866 in der Katalogübersicht |
Die Jahre von 1866 - 1871 in der Katalogübersicht
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Die Orientierungsdaten zur Schulgeschichte im Überblick:
Orientierungsdaten zur Schulgeschichte
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1669 |
Vertrag zwischen dem Rat der Stadt Hammelburg und dem Konvent der Franziskaner von Kloster Altstadt zur Errichtung einer (zunächst dreiklassigen) Schule. |
1674 |
Erweiterung auf 5 Klassen, 3 grammatische Klassen, je 1 Klasse Poeten und Rhetoren. |
ab 1746 |
Die Hammelburger Poeten und Rhetoren werden im Matrikelbuch der Universität Fulda geführt. Um 1750 betrug die Zahl der Schüler in der 4. und 5. Klasse jeweils zwischen 12 und 13. |
1753 - 58 |
Melchior Adam Weikard besucht das Gymnasium. Ihm sind zahlreiche Informationen über den Schulbetrieb zu verdanken. |
1774 |
Gedrucktes Prüfungsverzeichnis. Es werden die Bezeichnungen "Direktor und Professoren des hiesigen Gymnasiums" verwendet. |
1817 |
Auflösung des Franziskaner-Gymnasiums. |
1817 - 20 |
Einrichtung einer zweiklassigen lateinischen Vorbereitungsschule. |
1844 |
Jakob Rinecker ermöglicht durch ein Vermächtnis von 3000 Gulden die Errichtung einer Königlich Bayerischen Lateinschule mit zwei Klassen, die allerdings gemeinsam unterrichtet wurden. |
1846 |
Ausbau der Schule auf 4 Klassen. Im Schuljahr 1846/47 erreicht die Schülerzahl mit 43 Schülern einen ersten Höhepunkt. |
1854 |
Vernichtung der Schulräume durch den Stadtbrand. Die Schülerzahl geht drastisch zurück. |
1863 |
Neues Schülermaximum: 44 Schüler. |
1871 |
Umzug der Lateinschule ins Rathaus. |
1875 |
Angliederung einer fünften Klasse. |
1905 |
Umwandlung der fünfklassigen Lateinschule in ein sechsklassiges Progymnasium. |
1912 - 24 |
Drohende Auflösung wegen Schülermangels. |
1919 |
Erstmalige Aufnahme von Mädchen. |
1920 |
Angliederung von Realklassen. |
1926 |
Erstellung des "Neubaus" am Buttenmarkt hinter dem Rathaus. |
1933 |
Umwandlung des Progymnasiums in eine fünfklassige "Deutsche Oberschule". |
1945 |
Einstellung des Schulbetriebs am 26.03.1945 wegen des Herannahens der Front. |
1946 |
Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 15.01.1946. |
1947 |
Abbau der Deutschen Oberschule, Wiedereinrichtung des Progymnasiums. Der Unterricht findet behelfsmäßig im Rathaus, dem "Spritzenhaus" der Feuerwehr und dem Hotel zur Post statt. |
1951 |
Auszug aus der "Post", Einzug ins Kellereischloss. |
1958 |
Die alte Volksschule wird als viertes Schulgebäude bezogen. |
22.02.1960 |
Die Schule erhält den Namen "Frobenius-Gymnasium mit Oberrealschule". |
Juni 1961 |
Erste Abiturprüfung am Frobenius-Gymnasium mit Oberrealschule. |
Sept. 1965 |
Bezug des neuen Schulgebäudes in der Von-der-Tann-Straße. |
Jan. 1972 |
Der Landkreis Bad Kissingen wird Sachaufwandsträger. |
Sept. 1975 |
Teilnahme am Schulversuch "Offenes Gymnasium": die Wahl der 1. Fremdsprache entscheidet zunächst nicht mehr über die Zugehörigkeit zu einem der drei Zweige bzw. Ausbildungsrichtungen. |
Sept. 1978 |
Reform der Oberstufe: die Kollegstufe für die 12. und 13. Jahrgangsstufe wird eingeführt. |
1985 - 89 |
Sanierung des Gebäudes und Erstellung eines Anbaus. |
1990 - 92 |
Die neuen Lehrpläne für das bayerische Gymnasium werden eingeführt. |
1990 |
Die letzten Schüler, die noch am Griechischunterricht teilgenommen haben, verlassen die Schule. |
2004 |
Einführung der achtjährigen Form des Gymnasiums, damit verbunden ist die Einführung eines neuen Lehrplans |
2011 |
Die letzten Schüler der neunjährigen Form und die ersten Schüler der achtjährigen Form legen die Abiturprüfungen ab |
2012 |
Einführung einer Ganztagesklasse |
2014 |
Einführung von Spanisch als spätbeginnender Fremdsprache |
2015 |
Teilnahme am Pilotversuch "Mittelstufe Plus" |
Sekretariat: Katharina Klose, Andrea Zellhan und Jasmin Bäuml
Öffnungszeiten Sekretariat:
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 13.15 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 bis 13.00 Uhr
Facility Manager: Christian Göhl
Hier finden Sie wichtige Informationen zu folgenden Themengebieten: Besondere Prüfung und Nachprüfung
Die Besondere Prüfung findet normalerweise immer in der letzten Sommerferienwoche an einem Gymnasium des Kreises Rhön-Grabfeld statt. Die genauen Termine werden teilnehmenden Schülerinnen und Schülern rechtzeitig bekannt gegeben. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler stellen den Zulassungsantrag formlos/schriftlich bei der zuletzt besuchten Schule möglichst noch vor Ferienbeginn, jedoch spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses.
Die Besondere Prüfung ist eine Möglichkeit, den Mittleren Schulabschluss trotz Nicht-Bestehens der 10. Jahrgangsstufe am Gymnasium zu erhalten.
In der Gymnasialen Schulordnung (GSO) heißt es unter § 67 dazu:
(1) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, denen wegen der Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern die Vorrückungserlaubnis nicht erteilt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten haben, können durch die Besondere Prüfung den mittleren Schulabschluss erwerben. Das einmal erworbene Recht zur Teilnahme an der Besonderen Prüfung bleibt erhalten, wenn bei Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 nicht die nach Satz 1 erforderlichen Leistungen erzielt wurden.
(2) Die Besondere Prüfung kann nur in unmittelbarem Anschluss an den Besuch der Jahrgangsstufe 10 abgelegt werden. Sie wird in den letzten Tagen der Sommerferien nach Möglichkeit für mehrere benachbarte Gymnasien und ggf. Abendgymnasien oder Kollegs gemeinsam abgehalten. Die oder der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen.
(3) Über die Zulassung zur Besonderen Prüfung entscheidet das zuletzt besuchte Gymnasium auf Antrag. Der Zulassungsantrag ist spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses vorzulegen.
(5) Die Besondere Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache; sie wird in schriftlicher Form abgenommen. Auf Antrag kann die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache ersetzt werden, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache nachzuweisen ist. Für die Prüfungsanforderungen sind die Lehrpläne der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums maßgebend. Für die Prüfung gilt:
- Im Fach Deutsch werden drei Themen zur Wahl gestellt (Arbeitszeit 180 Minuten).
- Im Fach Mathematik besteht die Aufgabe aus mehreren Teilaufgaben (Arbeitszeit 120 Minuten).
- In der Fremdsprache Englisch wird eine Textaufgabe einschließlich Sprachmittlungsaufgabe verlangt (Arbeitszeit 120 Minuten). Dies gilt auch für die Fremdsprache Französisch. In der Fremdsprache Latein wird eine Übersetzung in das Deutsche gefordert (Arbeitszeit 120 Minuten).
(6) Die Besondere Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsarbeiten mit mindestens der Note 4 bewertet wurden oder wenn nur einmal die Note 5 und in einem anderen Fach dafür mindestens die Note 3 vorliegt. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält eine Bescheinigung nach dem vom Staatsministerium herausgegebenen Muster. Die Bescheinigung gilt nur in Verbindung mit dem Jahreszeugnis des Gymnasiums.
(7) Eine Wiederholung der ohne Erfolg abgelegten Besonderen Prüfung ist nur einmal zulässig, sofern die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums wiederholt wird und erneut die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen.
Die Vorbereitung auf die Besondere Prüfung erfolgt selbstständig, allen Teilnehmer an der Prüfung wird auf der Lernplattform "mebis" vorbereitende Lernmaterialien (u.a. alte Prüfungsaufgaben) zur Verfügung gestellt. Genauere Hinweise dazu (u.a. Einschreibeschlüssel) können bei Herrn StD Strehler abgefragt werden.
Weitere Informationen (u.a. Zeitplan) zur Besonderen Prüfung finden Sie hier.
Die Nachprüfung findet immer in der letzten Sommerferienwoche am Frobenius-Gymnasium in Hammelburg statt. Die genauen Termine werden teilnehmenden Schülerinnen und Schülern rechtzeitig bekannt gegeben.
Bei erfolgreicher Teilnahme an der Nachprüfung kann in den Jahrgangsstufen 6-9 nachträglich die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ausgesprochen werden.
In der Gymnasialen Schulordnung (GSO) heißt es unter § 33 dazu:
Anmerkungen:
1. SchülerInnen, die sich der Nachprüfung unterziehen, müssen nicht in allen Fächern, in denen ihre Noten schlechter als "ausreichend" waren, zur Nachprüfung antreten. Sollten in zwei Fächern die Note "mangelhaft" erzielt worden sein, kann sich die Schülerin bzw. der Schüler auch nur für ein Fach in der Nachprüfung anmelden (vgl. Absatz 3!). In diesem Fach muss zum Bestehen der Nachprüfung dann mindestens die Note 4 ("ausreichend") erzielt werden.
2. SchülerInnen können sich in der Nachprüfung nicht verschlechtern.
Weitere Informationen zur Nachprüfung finden Sie hier .
Voraussetzungen für den Übertritt in die 5. Klasse an ein bayerisches Gymnasium:
Im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe (Grundschule) bzw. im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe (Mittelschule/Realschule) muss der geforderte Notendurchschnitt erreicht werden:
in der 4. Jgst = 2,33 aus D/M/HSU in der 5. Jgst. der Mittelschule = 2,00 aus D/M
in der 5. Jgst. der Realschule = 2,50 aus D/M
Das Kind darf am 30. September des Übertrittjahres das 12. Lebensjahr nicht überschritten haben (Ausnahmegenehmigung ist in begründeten Fällen durch den Schulleiter möglich).
Hinweise (s.a. www.schulberatung.bayern.de )
Alles Wichtige zur Anmeldung am Frobenius-Gymnasium Hammelburg finden Sie hier.
Die Wahl der „richtigen" Schule stellt die Eltern vor eine wichtige Entscheidung. Einerseits wollen sie für ihr Kind die Schulart wählen, die am Ende die meisten Optionen gewährleistet. Das ist in vielen Augen das Abitur an einem Gymnasium. Andererseits wollen sie ihre Kinder aber auch nicht überfordern, aber schon noch herausfordern. Hier den richtigen Weg zu finden, helfen auch die Lehrkräfte, welche die Eltern beraten.
Kinder, die die Anforderungen der Grundschule mit geringem Aufwand schaffen und zudem über gute oder sehr gute Kenntnisse in Deutsch und Mathematik verfügen, haben die besten Chancen für eine erfolgreiche Schullaufbahn am Gymnasium. Ist bereits in der Grundschule der Notendurchschnitt für das Übertrittszeugnis nur mit großem Aufwand oder mit langfristiger Nachhilfe zu erreichen, so müssen sich die Eltern überlegen, ob sie und das Kind sich diesen und mehr Aufwand auch bei erhöhten Anforderungen leisten können und wollen, ohne in eine Überforderungssituation zu geraten.
Häufige Frage in Beratungsgesprächen:
Warum soll ich mein Kind auf das Gymnasium schicken, wenn es über die Realschule die gleichen Bildungsziele erreichen kann?
Antwort:
Am Gymnasium lernt jedes Kind mindestens zwei Fremdsprachen und hat zugleich vertieften Unterricht in Mathematik und den Naturwissenschaften. Die Schüler müssen sich also nicht auf einen Schwerpunkt (zusätzliche Sprache oder Mathematik) festlegen und erhalten somit eine vertiefte und eine breitere Allgemeinbildung. Kinder, die die oben skizzierten Voraussetzungen erfüllen, sollten also auf jeden Fall das Gymnasium besuchen, um so ihre Zukunftschancen zu verbessern.
Probeunterricht (gilt nur für Schüler der 4. Jahrgangsstufe Grundschule)
An diesem können Schüler teilnehmen, denen die Eignung von der abgebenden Schule nicht zuerkannt wurde. Dabei müssen sich die Schüler einer schriftlichen Prüfung mit landeseinheitlicher Aufgabenstellung in Deutsch und Mathematik unterziehen sowie in beiden Fächern eine Unterrichtsstunde bestreiten.
Der Probeunterricht ist sinnvoll für Schüler, in deren Schullaufbahn Ereignisse besonderer Art (z. B. Krankheit – nicht aber „Faulheit“) die Noten negativ beeinflussten. Manche Kinder werden sehr arbeits- und lernintensiv auf diese Tests vorbereitet – In diesen Fällen gilt das oben allgemein zur Eignung Gesagte in besonderer Weise.