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JOHANNES FROBEN: LEBEN UND WERK

Um 1460 in Hammelburg geboren, könnte Froben die Lateinschule seiner Heimatstadt besucht haben. 1486 war er bei Anton Koberger in Nürnberg, der mit 24 Pressen und mehr als 100 Mitarbeitern schon in der Größenordnung eines frühkapitalistischen Unternehmers arbeitete. Der Umzug nach Basel dürfte durch die geschäftlichen Beziehungen der Firma Koberger dorthin erleichtert worden sein. In Basel erwarb Froben am 13. November 1490 das Bürgerrecht und wurde am 13. Mai 1492 in die Safranzunft aufgenommen, in die neben den Krämern auch die Drucker inkorporiert waren. Der erste nachweisbare Druck ist eine lateinische Bibel aus dem Jahre 1491. Es folgen die Gemeinschaftsproduktionen mit Amerbach und Petri. Die Bekanntschaft mit dem Buchhändler Wolfgang Lachner führte zur Heirat Frobens mit dessen Tochter Gertrud (1510). Lachner war auf optimalen Profit bedacht - eine Mentalität, die Froben fern lag. Beatus Rhenanus aus Schlettstadt nahm "Anstoß an der Bevormundung Frobens durch dessen agile Verwandtschaft".

Durch einen Raubdruck erregte Froben 1513 die Aufmerksamkeit des Humanisten Erasmus von Rotterdam. Bedingt durch die geschäftliche Beziehung entwickelte sich zwischen den beiden eine persönliche Freundschaft. Erasmus wohnte im Hause Frobens und wurde zum meistverlegten Autor des Druckers. Auf Drängen des großen Humanisten verzichtete Froben auf das Gewinn versprechende Geschäft durch den Druck von Lutherschriften. Die Qualität der Drucke konnte sogar mit der des Manutius Aldus aus Venedig konkurrieren. Für die Titelornamente und Initialalphabete seiner Bücher konnte Froben Urs Graf, Ambrosius und Hans Holbein d. J. gewinnen. Neben den Werken des Erasmus druckte Froben Ausgaben des Alten und Neuen Testaments sowie griechische und lateinische Textausgaben antiker Autoren. Dass je ein Exemplar der Drucke an die Vaterstadt Hammelburg gegangen sei, ist unwahrscheinlich, auch wenn die Bibliothek der Franziskaner heute eine auffällige Häufung von Frobeniusdrucken bietet. Portraits von Hans Holbein d. J. und die in der Peterskirche in Basel erhaltene, von Erasmus verfasste, Grabinschrift in Hebräisch, Griechisch und Latein zeugen vom Ansehen des 1527 verstorbenen Sohnes der Stadt Hammelburg, unter seinen Zeitgenossen.

Weitere Information zu Johannes Froben finden Sie auch im Historischen Lexikon der Schweiz.

 

 

 

 

 

 

 

Hier finden Sie wichtige Informationen zu folgenden Themengebieten: Besondere Prüfung und Nachprüfung

Die Besondere Prüfung findet normalerweise immer in der letzten Sommerferienwoche an einem Gymnasium des Kreises Rhön-Grabfeld statt. Die genauen Termine werden teilnehmenden Schülerinnen und Schülern rechtzeitig bekannt gegeben. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler stellen den Zulassungsantrag formlos/schriftlich bei der zuletzt besuchten Schule möglichst noch vor Ferienbeginn, jedoch spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses.

Die Besondere Prüfung ist eine Möglichkeit, den Mittleren Schulabschluss trotz Nicht-Bestehens der 10. Jahrgangsstufe am Gymnasium zu erhalten.

In der Gymnasialen Schulordnung (GSO) heißt es unter § 67 dazu:

(1) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, denen wegen der Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern die Vorrückungserlaubnis nicht erteilt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten haben, können durch die Besondere Prüfung den mittleren Schulabschluss erwerben. Das einmal erworbene Recht zur Teilnahme an der Besonderen Prüfung bleibt erhalten, wenn bei Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 nicht die nach Satz 1 erforderlichen Leistungen erzielt wurden.

(2) Die Besondere Prüfung kann nur in unmittelbarem Anschluss an den Besuch der Jahrgangsstufe 10 abgelegt werden. Sie wird in den letzten Tagen der Sommerferien nach Möglichkeit für mehrere benachbarte Gymnasien und ggf. Abendgymnasien oder Kollegs gemeinsam abgehalten. Die oder der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen.

(3) Über die Zulassung zur Besonderen Prüfung entscheidet das zuletzt besuchte Gymnasium auf Antrag. Der Zulassungsantrag ist spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses vorzulegen.

(5) Die Besondere Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache; sie wird in schriftlicher Form abgenommen. Auf Antrag kann die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache ersetzt werden, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache nachzuweisen ist. Für die Prüfungsanforderungen sind die Lehrpläne der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums maßgebend. Für die Prüfung gilt:

  1. Im Fach Deutsch werden drei Themen zur Wahl gestellt (Arbeitszeit 180 Minuten).
  2. Im Fach Mathematik besteht die Aufgabe aus mehreren Teilaufgaben (Arbeitszeit 120 Minuten).
  3. In der Fremdsprache Englisch wird eine Textaufgabe einschließlich Sprachmittlungsaufgabe verlangt (Arbeitszeit 120 Minuten). Dies gilt auch für die Fremdsprache Französisch. In der Fremdsprache Latein wird eine Übersetzung in das Deutsche gefordert (Arbeitszeit 120 Minuten).

(6) Die Besondere Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsarbeiten mit mindestens der Note 4 bewertet wurden oder wenn nur einmal die Note 5 und in einem anderen Fach dafür mindestens die Note 3 vorliegt. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält eine Bescheinigung nach dem vom Staatsministerium herausgegebenen Muster. Die Bescheinigung gilt nur in Verbindung mit dem Jahreszeugnis des Gymnasiums.

(7) Eine Wiederholung der ohne Erfolg abgelegten Besonderen Prüfung ist nur einmal zulässig, sofern die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums wiederholt wird und erneut die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen.

Die Vorbereitung auf die Besondere Prüfung erfolgt selbstständig, allen Teilnehmer an der Prüfung wird auf der Lernplattform "mebis" vorbereitende Lernmaterialien (u.a. alte Prüfungsaufgaben) zur Verfügung gestellt. Genauere Hinweise dazu (u.a. Einschreibeschlüssel) können bei Herrn StD Strehler abgefragt werden. 

Weitere Informationen (u.a. Zeitplan) zur Besonderen Prüfung finden Sie hier.

 

Die Nachprüfung findet immer in der letzten Sommerferienwoche am Frobenius-Gymnasium in Hammelburg statt. Die genauen Termine werden teilnehmenden Schülerinnen und Schülern rechtzeitig bekannt gegeben.

Bei erfolgreicher Teilnahme an der Nachprüfung kann in den Jahrgangsstufen 6-9 nachträglich die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ausgesprochen werden.

In der Gymnasialen Schulordnung (GSO) heißt es unter § 33 dazu:

(1) 1Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 9, die wegen nicht ausreichender Noten in höchstens drei Vorrückungsfächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, können vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben. 2Diese findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt.
(2) Von der Nachprüfung ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler mit der Note 6 im Fach Deutsch und Schülerinnen und Schüler, die die betreffende Jahrgangsstufe wiederholen.
(3) 1Die Teilnahme an der Nachprüfung setzt einen Antrag der Erziehungsberechtigten voraus, der spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses bei der Schule vorliegen muss und die Vorrückungsfächer benennt, in denen die Nachprüfung abgelegt werden soll. 2Die Schülerinnen und Schüler können bei einem Wohnsitzwechsel die Nachprüfung auch an der neuen Schule ablegen.
(4) 1Die Schülerinnen und Schüler haben sich der Nachprüfung in einzelnen oder allen Vorrückungsfächern zu unterziehen, in denen ihre Leistungen schlechter als „ausreichend“ waren. 2In Fächern, in denen Schulaufgaben vorgeschrieben sind, wird die Prüfung in schriftlicher Form abgenommen; die Aufgaben haben etwa den Umfang einer Schulaufgabe. 3In anderen Fächern bleibt die Art der Durchführung der Prüfung der Schule überlassen. 4Den Prüfungen liegt der Stoff der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe zugrunde.
(5) 1Reichen die in der Nachprüfung erzielten Noten zusammen mit den übrigen Noten für das Vorrücken aus, wird das Bestehen der Nachprüfung und das Vorrücken festgestellt. 2In einem neuen Jahreszeugnis werden die jeweils besseren Noten aus Jahresfortgang oder Nachprüfung eingetragen. 3Das Zeugnis erhält einen Vermerk darüber, welche der Noten auf der Nachprüfung beruhen.

Anmerkungen:

1. SchülerInnen, die sich der Nachprüfung unterziehen, müssen nicht in allen Fächern, in denen ihre Noten schlechter als "ausreichend" waren, zur Nachprüfung antreten. Sollten in zwei Fächern die Note "mangelhaft" erzielt worden sein, kann sich die Schülerin bzw. der Schüler auch nur für ein Fach in der Nachprüfung anmelden (vgl. Absatz 3!). In diesem Fach muss zum Bestehen der Nachprüfung dann mindestens die Note 4 ("ausreichend") erzielt werden.

2. SchülerInnen können sich in der Nachprüfung nicht verschlechtern.

 

Weitere Informationen zur Nachprüfung finden Sie hier .

Im Rahmen des 350jährigen Schuljubiläums im Jahre 2019 (→ Bildergalerie) wurde von StD Werner Seitz und Schülerinnen und Schülern seines Profilfachs 'Kunstgeschichte' eine Ausstellung zur 350jährigen Schulgeschichte ins Leben gerufen. Die Schüler haben die Auswahl der Objekte zu 'Die Ausstellung' getroffen und die Stationen arrangiert. Die Texte wurden dann 'gemeinsam' erstellt. Davon ausgehend verfasst Herr Seitz für den Jahresbericht des Frobenius-Gymnasiums eine Art Fortsetzungsroman. Im Jahresbericht des Schuljahres 2019/2020 wurden in diesem Zusammenhang die Jahre 1669 - 1817 sowie das Wiederauffinden der Gründungsurkunde behandelt. Parallel dazu wurde von den Schülerinnen und Schüler jeweils ein Katalog zu den einzelnen Epochen erstellt.

Die folgenden PDF-Dokumente sind auch als Download verfügbar, indem man auf das pfeile-Symbol klickt und dann "Speichern" auswählt.

A. Fortsetzungsroman - Teil I: Das Franziskanergymnasium (1669 - 1817)

Das Wiederauffinden der Gründungsurkunde

 

Die Jahre von 1669 - 1871 in der Katalogübersicht

B) Fortsetzungsroman - Teil II: Die Ratsschule (1530 - 1603)

 

Die Restaurierung der Schulfahne

 

Die Jahre von 1530 - 1603 in der Katalogübersicht

C) Fortsetzungsroman - Teil III: königlich bayerische lateinische Schule (1844 - 1854)

 Der Jahresbericht von 1854

   Die Jahre von 1844 - 1854 in der Katalogübersicht

D) Fortsetzungsroman - Teil IV: Stadtbrand und Bruderkrieg (1854 - 1871)

 Die Jahre von 1854 - 1866 in der Katalogübersicht

   Die Jahre von 1866 - 1871 in der Katalogübersicht

Die Orientierungsdaten zur Schulgeschichte im Überblick:

Orientierungsdaten zur Schulgeschichte

1669

Vertrag zwischen dem Rat der Stadt Hammelburg und dem Konvent der Franziskaner von Kloster Altstadt zur Errichtung einer (zunächst dreiklassigen) Schule.

1674

Erweiterung auf 5 Klassen, 3 grammatische Klassen, je 1 Klasse Poeten und Rhetoren.

ab 1746

Die Hammelburger Poeten und Rhetoren werden im Matrikelbuch der Universität Fulda geführt. Um 1750 betrug die Zahl der Schüler in der 4. und 5. Klasse jeweils zwischen 12 und 13.

1753 - 58

Melchior Adam Weikard besucht das Gymnasium. Ihm sind zahlreiche Informationen über den Schulbetrieb zu verdanken.

1774

Gedrucktes Prüfungsverzeichnis. Es werden die Bezeichnungen "Direktor und Professoren des hiesigen Gymnasiums" verwendet.

1817

Auflösung des Franziskaner-Gymnasiums.

1817 - 20

Einrichtung einer zweiklassigen lateinischen Vorbereitungsschule.

1844

Jakob Rinecker ermöglicht durch ein Vermächtnis von 3000 Gulden die Errichtung einer Königlich Bayerischen Lateinschule mit zwei Klassen, die allerdings gemeinsam unterrichtet wurden.

1846

Ausbau der Schule auf 4 Klassen. Im Schuljahr 1846/47 erreicht die Schülerzahl mit 43 Schülern einen ersten Höhepunkt.

1854

Vernichtung der Schulräume durch den Stadtbrand. Die Schülerzahl geht drastisch zurück.

1863

Neues Schülermaximum: 44 Schüler.

1871

Umzug der Lateinschule ins Rathaus.

1875

Angliederung einer fünften Klasse.

1905

Umwandlung der fünfklassigen Lateinschule in ein sechsklassiges Progymnasium.

1912 - 24

Drohende Auflösung wegen Schülermangels.

1919

Erstmalige Aufnahme von Mädchen.

1920

Angliederung von Realklassen.

1926

Erstellung des "Neubaus" am Buttenmarkt hinter dem Rathaus.

1933

Umwandlung des Progymnasiums in eine fünfklassige "Deutsche Oberschule".

1945

Einstellung des Schulbetriebs am 26.03.1945 wegen des Herannahens der Front.

1946

Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 15.01.1946.

1947

Abbau der Deutschen Oberschule, Wiedereinrichtung des Progymnasiums. Der Unterricht findet behelfsmäßig im Rathaus, dem "Spritzenhaus" der Feuerwehr und dem Hotel zur Post statt.

1951

Auszug aus der "Post", Einzug ins Kellereischloss.

1958

Die alte Volksschule wird als viertes Schulgebäude bezogen.

22.02.1960

Die Schule erhält den Namen "Frobenius-Gymnasium mit Oberrealschule".

Juni 1961

Erste Abiturprüfung am Frobenius-Gymnasium mit Oberrealschule.

Sept. 1965

Bezug des neuen Schulgebäudes in der Von-der-Tann-Straße.

Jan. 1972

Der Landkreis Bad Kissingen wird Sachaufwandsträger.

Sept. 1975

Teilnahme am Schulversuch "Offenes Gymnasium": die Wahl der 1. Fremdsprache entscheidet zunächst nicht mehr über die Zugehörigkeit zu einem der drei Zweige bzw. Ausbildungsrichtungen.

Sept. 1978

Reform der Oberstufe: die Kollegstufe für die 12. und 13. Jahrgangsstufe wird eingeführt.

1985 - 89

Sanierung des Gebäudes und Erstellung eines Anbaus.

1990 - 92

Die neuen Lehrpläne für das bayerische Gymnasium werden eingeführt.

1990

Die letzten Schüler, die noch am Griechischunterricht teilgenommen haben, verlassen die Schule.

2004

Einführung der achtjährigen Form des Gymnasiums, damit verbunden ist die Einführung eines neuen Lehrplans

2011

Die letzten Schüler der neunjährigen Form und die ersten Schüler der achtjährigen Form legen die Abiturprüfungen ab

2012

Einführung einer Ganztagesklasse

2014

Einführung von Spanisch als spätbeginnender Fremdsprache

2015

Teilnahme am Pilotversuch "Mittelstufe Plus"

 

 
     

Voraussetzungen für den Übertritt in die 5. Klasse an ein bayerisches Gymnasium:
Im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe (Grundschule) bzw. im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe (Mittelschule/Realschule) muss der geforderte Notendurchschnitt erreicht werden:

in der 4. Jgst = 2,33 aus D/M/HSU in der 5. Jgst. der Mittelschule = 2,00 aus D/M
in der 5. Jgst. der Realschule = 2,50 aus D/M

Das Kind darf am 30. September des Übertrittjahres das 12. Lebensjahr nicht überschritten haben (Ausnahmegenehmigung ist in begründeten Fällen durch den Schulleiter möglich).

Hinweise (s.a. www.schulberatung.bayern.de )

Alles Wichtige zur Anmeldung am Frobenius-Gymnasium Hammelburg finden Sie hier.

Die Wahl der „richtigen" Schule stellt die Eltern vor eine wichtige Entscheidung. Einerseits wollen sie für ihr Kind die Schulart wählen, die am Ende die meisten Optionen gewährleistet. Das ist in vielen Augen das Abitur an einem Gymnasium. Andererseits wollen sie ihre Kinder aber auch nicht überfordern, aber schon noch herausfordern. Hier den richtigen Weg zu finden, helfen auch die Lehrkräfte, welche die Eltern beraten.

Kinder, die die Anforderungen der Grundschule mit geringem Aufwand schaffen und zudem über gute oder sehr gute Kenntnisse in Deutsch und Mathematik verfügen, haben die besten Chancen für eine erfolgreiche Schullaufbahn am Gymnasium. Ist bereits in der Grundschule der Notendurchschnitt für das Übertrittszeugnis nur mit großem Aufwand oder mit langfristiger Nachhilfe zu erreichen, so müssen sich die Eltern überlegen, ob sie und das Kind sich diesen und mehr Aufwand auch bei erhöhten Anforderungen leisten können und wollen, ohne in eine Überforderungssituation zu geraten.

Häufige Frage in Beratungsgesprächen:

Warum soll ich mein Kind auf das Gymnasium schicken, wenn es über die Realschule die gleichen Bildungsziele erreichen kann?

Antwort:

Am Gymnasium lernt jedes Kind mindestens zwei Fremdsprachen und hat zugleich vertieften Unterricht in Mathematik und den Naturwissenschaften. Die Schüler müssen sich also nicht auf einen Schwerpunkt (zusätzliche Sprache oder Mathematik) festlegen und erhalten somit eine vertiefte und eine breitere Allgemeinbildung. Kinder, die die oben skizzierten Voraussetzungen erfüllen, sollten also auf jeden Fall das Gymnasium besuchen, um so ihre Zukunftschancen zu verbessern.


Probeunterricht (gilt nur für Schüler der 4. Jahrgangsstufe Grundschule)

An diesem können Schüler teilnehmen, denen die Eignung von der abgebenden Schule nicht zuerkannt wurde. Dabei müssen sich die Schüler einer schriftlichen Prüfung mit landeseinheitlicher Aufgabenstellung in Deutsch und Mathematik unterziehen sowie in beiden Fächern eine Unterrichtsstunde bestreiten.

Der Probeunterricht ist sinnvoll für Schüler, in deren Schullaufbahn Ereignisse besonderer Art (z. B. Krankheit – nicht aber „Faulheit“) die Noten negativ beeinflussten. Manche Kinder werden sehr arbeits- und lernintensiv auf diese Tests vorbereitet – In diesen Fällen gilt das oben allgemein zur Eignung Gesagte in besonderer Weise.

 


Sekretariat:
Jasmin Bäuml, Andrea Zellhan

Sekretartiat20 21

Öffnungszeiten Sekretariat:

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 13.15 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag: 7.30 bis 13.00 Uhr

 

Facility Manager: Günther Kießling, Alfred Webert